Entlastung unterer Einkommen und endlich eine deutliche Orientierung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien.

Frühkindliche Bildung ist die beste Form von Sozialpolitik. Daher ist unser mittelfristiges Ziel, alle elementaren Bildungseinrichtungen in Zukunft kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Wir wollen bessere Chancen für alle Kinder, um ihnen einen erfolgreichen Start ins Leben zu ermöglichen, statt später jahrelang hohe Sozialtransfers finanzieren zu müssen. Fehlende finanzielle Mittel zwingen die Stadt allerdings, nach Landesrecht Elternbeiträge in sozialer Staffelung nach dem Einkommen der Eltern zu erheben.


In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) am 17.06.2021 wurde nun endlich die Änderung der Elternbeitragssatzung auf den Weg gebracht. Die konkreten Fragen der Gegenfinanzierung werden im Finanzausschuss beraten und die Satzung als solche dann endgültig im Stadtrat beschlossen.


Bereits mit dem am 01.08.2021 startenden Kindergartenjahr sollen die unteren Einkommensgruppen bis 40.000 € beitragsfrei gestellt werden. Für die Ausweitung der Beitragsbefreiung hatten sich SPD und Grüne stark gemacht. „Wir sind froh dies nun endgültig in der Elternbeitragssatzung verankert zu haben“, bekräftiget die grüne Co-Fraktionsvorsitzende Theresia Meinhardt.


Ab dem 01.08.2022 soll dann die Umstellung der Bemessungsgrundlage von modifiziertem Bruttoeinkommen auf das zu versteuernde Einkommen folgen. Ab dann werden auch der Altersentlastungsbetrag, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, sowie Sonderausgaben (z. B. Kinderbetreuungskosten) und außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheits- oder Pflegekosten) vom modifizierten Bruttoeinkommen abgezogen. „Das „zu versteuernde Einkommen“ spiegelt die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familien wider und ist unserer Meinung nach gerechter“, so Dorothee Wasmuth, stellv. Fraktionsvorsitzende der FDP. Eine Benachteiligung von Familien, in denen zum Beispiel ein Pflegefall auftritt, findet so nicht mehr statt.


Diese Änderungen stellen eine deutliche Mehrbelastung für den städtischen Haushalt dar, welche durch die Anhebung der Grundsteuer B um ca. 60 Hebesatzpunkte gegenfinanziert werden soll. Ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt ist eine Kernverpflichtung für die Ampel-Koalition in Bergisch Gladbach. Eine Anhebung der Grundsteuer B um 60 Hebesatzpunkte entspricht einer zusätzlichen Belastung aller Immobilieneigentümer von insgesamt ca. 2,7 Mio € pro Jahr, dies bedeutet eine vertretbare ca. 11%-ige Erhöhung der Grundsteuer für private Hauseigentümer und Mieter. Im Gegenzug zu dieser Mehrbelastung werden Familien mit Kindern in Tagesbetreuung monatlich um einen wesentlich höheren Betrag entlastet. Diese konkreten Fragen der Gegenfinanzierung sollen im nächsten Finanzausschuss beraten und beschlossen werden. „Dies ist eine klare Prioritätensetzung für frühkindliche Bildung und ein großer Schritt zu mehr Familienfreundlichkeit und Chancengleichheit in Bergisch Gladbach“, so die jugendpolitische Sprecherin der SPD und Ausschussvorsitzende Brigitte Holz-Schöttler.