Im Rahmen der Ausschusssitzung des AFBL (Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften) wird die Umsetzung der Maßnahme des Abwasserbeseitigungskonzeptes Taubenstraße/Rosenstraße beschlossen. Die FDP fordert die strikte Einhaltung von Qualitätskriterien bei der Ausschreibung.
Die im Kölner Stadtanzeiger ausführlich beschriebene Flüssigbodenbauweise wurde vom Forschungsinstitut für Flüssigboden (FiFB) in Leipzig entwickelt und patentrechtlich geschützt. Zurzeit werden laut Marktbericht von unterschiedlichen Anbietern fließfähige Verfüllmaterialien angeboten, die aber wenig mit den Qualitätskriterien des FiFB zu tun haben, obwohl sie den vom Forschungsinstitut geprägten Begriff „Flüssigboden“ verwenden. Dies führt nachweislich zu Bauschäden.
Deshalb muss Grundlage für teilnehmende Unternehmen an der Ausschreibung die strikte Einhaltung des vom FiFB entwickelten Verfahrens sein. „Hier muss Qualität vor Preis entscheiden, um Bauschäden zu vermeiden“, so Dr. Alexander Engel, stellv. Fraktionsvorsitzender der FDP im Rat. Denn nur so könne es „eine zukunftsweisende Alternative für spezielle Anforderungen wie in der Tauben/Rosenstraße“ sein, so Engel.