Das Land stattet sogenannte „Talentschulen” besser aus – warum also nicht in Bergisch Gladbach!? Daher unser Antrag an die Verwaltung, die Schulen auf diese Möglichkeit hinzuweisen und den Bedarf zu klären.

Im Juli hat die Landesregierung beschlossen, bis zu 60 „Talentschulen“ in NRW einzurichten. Zum Schuljahr 2019/20 sollen 35 Talentschulen an den Start gehen, im Schuljahr 2020/21  25 weitere folgen.

Ausgewählte Schulen erhalten 20 Prozent mehr Lehrerstellen, ein zusätzliches Fortbildungsbudget sowie Sozialarbeiterstellen. Der Schulträger muss seinerseits für gute bauliche und digitale Ausstattung sorgen – eine Aufgabe, der er mittelfristig ohnehin nachkommen muss. In der Ratssitzung am 9. Oktober haben die Freien Demokraten beantragt, die Verwaltung möge prüfen welche Schule für eine Bewerbung (als Talentschule) geeignet ist.

Bisher habe sich noch keine Schule in Bergisch Gladbach für dieses Förderprogramm beworben, das zunächst für sechs Jahre geplant ist, war die Reaktion der Stadtverwaltung. Überhaupt steht sie dem Vorschlag ablehnend gegenüber, weil die baulichen Voraussetzungen Kosten mit sich bringen. Darüber hinaus wird bemängelt, dass ja andere Schulen benachteiligt würden.

„Natürlich wollen wir niemanden etwas aufzwingen aber es wäre schade, diese Chance einfach verstreichen zu lassen“, meint die schulpolitische Sprecherin Annette Glamann. Es gehe nicht darum, andere Schulen zu benachteiligen, sondern darum, Schülerinnen und Schülern, die per se benachteiligt sind, mehr Chancengleichheit zu bieten.

Für eine Gesamtschule würde die Teilnahme am Förderprogramm rund acht Lehrerstellen mehr bedeuten, mehr praktisches Arbeiten und mehr Lernmöglichkeiten. Hier kann die Schule ihren Schwerpunkt selbst wählen, wie zum Beispiel MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) oder kulturelle Bildung und Sprachförderung.

Diese Begründung überzeugte auch die SPD-Fraktion, deren Vorsitzender Klaus Waldschmidt unserer Stadträtin Annette Glamann in der Sitzung spontan zur Seite sprang.

Ergebnis: Die Verwaltung sagte zu, alle Schulleiter/innen nun schriftlich befragen zu wollen. Die Bewerbungsfrist endet am 07.12.2018, so der abschließende Hinweis von Annette Glamann.